muss der Kunde dem Lieferanten diese Mängel und/oder Defizite auch Per E Mail mitteilen. 14.3 Nicht sichtbare Mängel muss der Kunde innerhalb von 30 Tagen nach Lieferung, wenigstens nachdem Feststellung berechtigterweise möglich war, dem Lieferanten schriftlich und begründet und mit Erwähnung der Rechnungsunterlagen mitteilen. 14.4 Beschwerden über Rechnungen muss der Kunde dem Lieferanten innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsdatum mitteilen. 14.5 Wenn der Kunde Mängel oder Beschwerden nicht innerhalb der genannten Fristen meldet, wird seine Beschwerde nicht behandelt und erlöschen seine Rechte. Das Recht des Kunden auf Entschädigung oder Ersatz der gelieferten Sachen erlischt, wenn die Sachen verwertet, bearbeitet oder nicht richtig gelagert sind oder wenn die Haltbarkeitsdauer der diesbezüglichen Sachen in dem Moment, wo die Beschwerde eingereicht wird, beendet ist. 14.6 Die von dem Lieferanten gelieferten Sachen worauf sich Beschwerden beziehen müssen für den Lieferanten in dem Zustand in dem sich diese Sachen befanden zu der Zeit wo die Mängel festgestellt wurden, zur Überprüfung verfügbar bleiben. 14.7 Rücksendungen werden nach Erlaubnis des Lieferanten ausgeführt. Rücksendungen die ohne Erlaubnis des Lieferanten ausgeführt werden, hält der Lieferant auf Rechnung und Risiko des Kontrahenten zu seiner Verfügung. 15. Urheberrechte/geistiges Eigentum 15.1 Die von dem Lieferanten gelieferten Sachen machen keinen Eingriff in jedwedem geistigen Eigentumsrecht oder Urheberrecht. Sollte jedoch wohl oder nicht gerichtlich festgestellt werden, dass jedwede von dem Lieferanten gelieferte Sache die geistigen Eigentumsrechte oder Urheberrechte eines Dritten verletzt, wird der Lieferant nach seiner Wahl und nach Rücksprache mit dem Kunden die betreffende Sache von einer Sache ersetzen die die oben genannten Rechte nicht verletzt, oder ein Nutzungsrecht hierfür erwerben oder die betreffende Sache zurücknehmen gegen Rückerstattung von dem Kaufpreis, die üblichen Belastungen abzüglich. 50 15.2 Der Kunden hat kein Recht auf Ersatz von der Sache, die gegen jedwedes geistige Eigentumsrecht oder Urheberrecht eines Dritten verstößt, wenn er den Lieferanten nicht innerhalb von 30 Tagen nach Bekanntwerden mit dieser Tatsache schriftlich hierüber benachrichtigt hat. 15.3 Im Fall von Softwarelieferung erhält der Kunde nur die Nutzungsrechte und wird der Kunde nie Eigentümer der Software. Die Urheberrechte der Software beruhen bei dem Hersteller. 16. Verschiebung und Auflösung des Vertrags 16.1 Wenn der Kunde irgendeine Verpflichtung die für ihn aus jedwedem Vertrag oder diesen Bedingungen hervorgehen sollte nicht, nicht anständig oder nicht fristgemäß erfüllt, ist der Kunde ohne Inverzugsetzung im Verzug und ist der Lieferant berechtigt: - die Abwicklung dieses Vertrags und unmittelbar damit zusammenhängender Verträge aufzuschieben bis Bezahlung hinreichend sichergestellt worden ist; - und/oder den Vertrag und unmittelbar damit zusammenhängende Verträge völlig oder teilweise aufzulösen; ohne irgendwelche Verpflichtung für den Lieferanten auf Schadenersatz und unbeschadet der dem Lieferanten zustehenden Rechte. 16.2 Im (vorläufigen) Vergleichsfall oder Konkurs des Kunden oder wenn die Rede ist von unter Vormundschaft stellen des Kunden, werden alle Verträge mit dem Lieferanten von Rechts wegen aufgelöst sein, es wäre denn, dass der Lieferant dem Kunden innerhalb einer angemessenen Frist mitteilt Erfüllung von (einem Teil von) dem bezüglichen Vertrag (den bezüglichen Verträgen) zu Fordern, in welchem Fall der Lieferant ohne Inverzugsetzung berechtigt ist die Abwicklung des bezüglichen Vertrags (der bezüglichen Verträge) zu verschieben bis Bezahlung hinreichend sichergestellt worden ist, unbeschadet der dem Lieferanten zustehenden Rechte. 16.3 Weiterhin ist der Lieferant zuständig die Erfüllung seiner Verpflichtungen zu verschieben oder den Vertrag aufzulösen, wenn nach dem Schließen des Vertrags dem Lieferanten Verhältnisse, von denen er Kenntnis bekommen hat, guten Grund geben zu befürchten dass der Kunde seine Verpflichtungen nicht erfüllen wird. 17. Höhere Gewalt 17.1 Wenn der Lieferant durch eine Unzulänglichkeit die ihm nicht zuzurechnen ist (höhere Gewalt) seine Verpflichtungen gegenüber dem Kunden nicht erfüllen kann, ist der Lieferant zuständig ohne gerichterliches Einschreiten, nach eigener Wahl, die Abwicklung des Vertrags zu verschieben, oder den Vertrag ohne richterliches Einschreiten aufzulösen. In diesem Fall ist der Lieferant nicht zu irgendwelchem Schadenersatz verpflichtet. 17.2 Unter höherer Gewalt des Lieferanten wird jeden von dem Willen des Lieferanten unabhängigen Umstand verstanden, wodurch die Erfüllung seiner Verpflichtungen dem Kunden gegenüber völlig oder teilweise verhindert wird oder wodurch die Erfüllung seiner Verpflichtungen berechtigterweise nicht von dem Lieferanten geFordert werden kann, ungeachtet ob dieser Umstand zu der Zeit von dem Schließen des Vertrags auch vorhersehbar war. Zu diesen Umständen werden unter anderem gerechnet: Streik, Ausschließung, Brand, Maschinenbruch, Stockung oder das Nichterfüllen von Zulieferern des Lieferanten von ihren Verpflichtungen, Transportschwierigkeiten bei dem eigenen oder von Dritten organisierten Transport und/oder Maßnahmen von jedweder Behörde, sowie das Fehlen von jedweder von offizieller Stelle zu erhalten Genehmigung, Arbeitsunterbrechungen, Verlust von den zu verarbeitenden Einzelteilen, Import und Handelsverbote. 17.3 Insofern der Lieferant zu der Zeit von dem Eintreten der Höheren Gewalt mittlerweile teilweise seine Verpflichtungen aus dem Vertrag erfüllt hat oder diese erfüllen können wird, und zu dem erfüllten beziehungsweise zu erfüllenden Teil selbständiger Wert gehört, ist der Lieferant berechtigt den schon erfüllten Teil beziehungsweise den zu erfüllenden Teil separat zu fakturieren. Der Kontrahent muss diese Rechnung bezahlen, als wäre es ein Einzelvertrag. 18. Rückrufakionen 18.1 Der Kunde ist verpflichtet bei Rückrufaktionen mitzuwirken wenn es nach dem Urteil des Lieferanten notwendig ist die von ihm gelieferten Sachen bei dem Verbraucher zurückzurufen. 19. Disclaimer 19.1 Der Kunde erlaubt den Lieferanten die von dem Kunden erteilten Daten in einem Datenbestand zu speichern. 19.2 Die Website des Lieferanten und alle darin vorkommenden Texte, Dokumente, Bilder und Ton, alles im weitesten Sinn, sind urheberrechtlich geschützt. Für deren weitere Distribution, Veröffentlichung und Übertragung ist schriftliche Zustimmung des Lieferanten erForderlich. Der Lieferant schließt Haftung für jeden Schaden (direkten, indirekten und Folgeschaden) aus, der sich aus der Benutzung seiner Website und deren Inhalt ergibt. 20. Verjährung 20.1 Alle Forderungen des Kunden gegen den Lieferanten verjähren nach Jahresfrist nachdem der Kontrahent diesbezüglich Einspruch erhoben hat. 21. Anwendbares Recht/zuständiger Richter 21.1 Auf alle Rechtsverhältnisse zwischen dem Lieferanten und dem Kunden ist das Niederländische Recht anwendbar. 21.2 Konflikte zwischen dem Lieferanten und dem Kunden werden bei Ausschluss von dem zuständigen Richter vom Standort des Lieferanten geschlichtet, es sei denn, dass der Lieferant als klagende oder aufFordernde Partei für den zuständigen Richter von dem Wohn oder Standort des Kunden wählt. Kontakt: VAN VLIET B.V. Postbus 178 2400 AD ALPHEN AAN DEN RIJN T: +(31) 172-42 42 00 F: +(31) 172-44 12 89 E: purchase@van-vliet.com Pagina 49

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