Allgemeine Bedingungen für Van Vliet GmbH oder B.V. und angeschlossenen. Unternehmungen, eingetragen bei der Handelskammer in Den Haag unter Nummer 66549531. 1.1 Definitionen 1.1 In diesen Allgemeinen Bedingungen werden die folgenden Bezeichnungen in der nachstehenden Bedeutung verwendet, wenn nicht anders angedeutet worden ist. Der Lieferant, der Benutzer der Allgemeinen Bedingungen; Der Kunde: die natürliche Person oder Rechtsperson die Angebote von dem Lieferanten empfängt, oder mit dem Lieferanten Verträge schließt; Vertrag: der Vertrag zwischen dem Lieferanten und dem Kontrahenten. 2. Anwendbarkeit/Konversion 2.1 Diese Allgemeinen Bedingungen sind auf allen Rechtsbeziehungen zwischen den bei Van Vliet angeschlossenen Unternehmungen anwendbar, wie auch Unternehmungen die von Van Vliet Erlaubnis zur Anwendung bekommen haben, (hiernach als “ den Lieferanten“ zu bezeichnen) und seinem Kunden. Das Akzeptieren eines Angebots oder Zitat, oder das aufgeben von einer Bestellung bedeutet, dass der Kunde, die Anwendbarkeit dieser Allgemeinen Bedingungen akzeptiert. 2.2 Von diesen Allgemeinen Bedingungen kann nur schriftlich abgewichen werden. 2.3 Die Anwendbarkeit von Allgemeinen und/oder Besonderen Bedingungen des Kontrahenten ist ausgeschlossen, wenn nicht der Lieferant die Anwendbarkeit solcher Bedingungen schriftlich akzeptiert hat. 2.4 Diese Allgemeinen Bedingungen sind auch auf alle Verträge mit dem Lieferanten anwendbar, für deren Ausführung von dem Lieferanten an Dritte eingesetzt werden. 48 2.5 Von diesen Allgemeinen Bedingungen abweichende Klauseln deren Anwendbarkeit zwischen dem Lieferanten und dem Kunden für einen Einzelvertrag übereingekommen ist, gelten nicht für übrige Angebote, Bestellugen, Offerten und Verträge zwischen dem Lieferanten und dem Kunden. 2.6 Sind oder werden diese Allgemeinen Bedingungen teilweise ungültig oder unverbindlich, oder kann an jeder Klausel in diesen Allgemeinen Bedingungen nicht appelliert werden, dann bleiben die Parteien an dem restlichen Teil gebunden. Die Parteien werden den ungültigen oder unverbindlichen Teil durch Bedingungen ersetzen, die wohl gültig und verbindlich sind und deren Rechtsfolgen aufgrund des Inhalts und des Tenors dieser Allgemeinen Bedingungen, dem Inhalt und Tenor des ungültigen und unverbindlichen Teils so viel wie möglich entsprechen. 2.7 Der Lieferant behält sich das Recht vor diese Bedingungen von Zeit zu Zeit zu ändern oder zu ergänzen. Nur die zuletzt eingetragene Fassung ist geltend sowie sie lautet zur Zeit des Zustandekommens von dem Abkommen. 3. Angebote/Zustandebringen des Vertrags 3.1 Jedes Angebot des Lieferanten ist unverbindlich und muss als eine Gesamtheit betrachtet werden, es sei denn, dass davon ausdrücklich schriftlich abgewichen wird. 3.2 Wenn der Kunde einen Auftrag vergibt, kommt der Vertrag erst zustande, indem der Lieferant ihn schriflich akzeptiert, oder eine Auftragsbestätigung per elektronischen Weg versendet, oder einen Anfang mit dessen Ausführung macht. 3.3 Muster oder Modelle die wohl oder nicht in Katalogen oder elektronisch vorgezeigt werden, gelten nur zur Andeutung, ohne dass die geschuldete Sache dem Muster oder Modell zu entsprechen braucht. Der Lieferant muss die früher gelieferten Produkte nicht nachliefern, wenn diese Produkte aus der Produktion oder dem Verkaufsprogramm genommen worden sind. 3.4 Der Lieferant kann nicht an seine Angebote gehalten werden, wenn der Kunde, nach dem Wortlaut von Redlichkeit und Billigkeit und im gesellschaftlichen Verkehr hätte verstehen sollen, dass das Angebot oder ein Teil davon einen offensichtlichen Irrtum oder Schreibfehler enthält. 4. Preise 4.1 Alle Preise verstehen sich ab Lager und exklusive der Umsatzsteuer (Mwst.) sowie etwaige Verpackungs-, Lieferungs- oder Versandkosten, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist. 4.2 Änderungen der Faktoren, worauf die Preise des Lieferanten beruhen, geben dem Lieferanten das Recht nach dem Angebot oder dem Zustandekommen des Vertrags die angebotenen Preise zu erhöhen. Erhöht der Lieferant die angebotenen Preise innerhalb drei Monate nach dem schließen des Vertrags, ist der Kunde berechtigt das Abkommen völlig oder teilweise rückgängig zu machen ohne dass der Lieferant verpflichtet ist jedweden Schaden zu ersetzen. 5. Lieferung 5.1 Lieferung findet an der Adresse des Kunden statt, es sei denn, dass ausdrücklich etwas anderes vereinbart worden ist. Die Lieferung erfolgt an der Tür im Erdgeschoss oder neben dem Lieferwagen. Der Lieferant ist berechtigt, die Bestellung (teilweise) von nicht angestellten Dritten ausführen zu lassen. 5.2 Der Kunde ist verpflichtet die gekauften Artikeln in dem Augenblick der Ablieferung abzunehmen oder im Moment wo sie ihm zur Verfügung gestellt werden. Der Kunde soll weiter für genügend Lade und Löschmöglichkeiten sorgen und für eine möglichst kurze Wartezeit für die Lieferung. Wenn der Kunde die Abnahme verweigert oder mit dem Erteilen von Information, Anleitungen erForderlich für die Lieferung nachlässig ist, wird der Kunde alle zusätzlichen Kosten schuldig sein. Die Lieferung kann in gegenseitiger Absprache erfolgen, sobald Teile bereit stehen oder auf Lager sind. 5.3 Im Moment der Lieferung kommt das Risiko der gelieferten Sachen für den Kunden. 6. Lieferfrist 6.1 Eine von dem Lieferanten gegebene Lieferfrist, ist auf die zur Zeit des Vertrags gültigen Verhältnisse gegründet und so weit von Leistungen von Dritten abhängig, auf die von jenen Dritten verschafften Daten. Der Lieferant wird sich anstrengen die vereinbarte Lieferfrist so viel wie möglich einzuhalten. Fälle höherer Gewalt und solche ausgenommen. 6.2 Die vereinbarte Lieferfrist ist eine Indikation und gilt nie als endgültiger Termin, es wäre denn, dass ausdrücklich anders vereinbart worden ist. Bei nicht fristgemässer Lieferung soll der Kunde den Lieferanten wegen Verzug mahnen und ihm eine angemessene Frist gönnen damit er doch noch die Verpflichtungen erfüllen kann. 6.3 Wenn der Lieferant Information von dem Kontrahenten braucht zum Zwecke der Ausführung des Vertrags, fängt die Lieferfrist an, nachdem der Kontrahent dem Lieferanten diese Auskünfte erteilt hat. 6.4 Beim Überschreiten der Lieferfrist hat der Kontrahent kein Recht auf jedweden bezüglichen Schadenersatz. 7. Teil - Lieferung 7.1 Der Lieferant ist berechtigt in Teilen zu leisten. Wenn die Sachen in Teilen geliefert werden, ist der Lieferant berechtigt jeden einzelnen Teil für sich zu fakturieren, es wäre denn, dass eine Teillieferung keinen selbständigen Wert hat. 8. Transport/Risiko 8.1 Versendung und Transport finden für Rechnung des Lieferanten statt. 8.2 Sobald die verkaufte Sache vom Lieferanten oder von einem von dem Lieferanten zugeteilten Spediteur dem Kunden abgeliefert worden ist, ist die Sache von dem Moment von Ablieferung an für Risiko des Kunden, auch wenn das Eigentum noch nicht auf den Kunden übergegangen ist. 9. Verpackung 9.1 Mehrwegverpackung bleibt Eigentum des Lieferanten. Der Kunde ist verpflichtet dem Lieferanten die für Wiederverwendung bestimmte Verpackung zurückzusenden. Zurücksenden geschieht auf Rechnung des Kunden. 9.2 Der Lieferant ist berechtigt für die Rücksendung der für Wiederverwendung bestimmten Verpackung eine Frist zu stellen, in der das Zurücksenden stattfinden muss. 9.3 Der Lieferant ist verpflichtet die zurückgeschickte Verpackung fristgemäß wie in Absatz 2 genannt von dem Kunden zurückzunehmen zu dem Preis, für den sie dem Kunden vom Lieferanten in Rechnung gestellt worden ist, es wäre denn, dass dem Kunden wenigstens drei Monate vor dem Tag an dem ein anderer Preis gültig wird, die Preisänderung gemeldet ist. Pagina 47

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